Kein Anspruch auf Schadensersatz bei fahrlässig verursachtem Schaden durch Wegschieben eines widerrechtlich in einer Einfahrt geparkten Fahrzeugs
Kommt es beim Wegschieben eines die eigene Garagenzufahrt versperrenden Wagens zu einer fahrlässig verursachten Fahrzeugbeschädigung, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Verkauf rezeptfreier, apothekenpflichtiger Medikamenten über Amazon verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht
Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass der Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die Handelsplattform "Amazon" keine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt.
Schiffsfondsbeteiligung: Vergleichssumme wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Abzug von Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut von einer Vergleichszahlung wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung bei der Zeichnung eines Schiffsfonds nicht gerechtfertigt ist.
Keine grobe Fahrlässigkeit: Freiwillige Feuerwehr haftet nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen bei Löscheinsatz
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die Verbandsgemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr nicht auf Schadensersatz für Schäden am Auto eines Nachbarn haftet, die bei Löscharbeiten an einem brennenden Wohnhaus entstanden sind.
Benennung des Fahrers erst nach Verjährung der Verkehrsordnungswidrigkeit rechtfertigt Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegen Fahrzeughalter
Wird mit einem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und benennt der Fahrzeughalter erst nach Verjährung der Ordnungswidrigkeit den Fahrer, so kann die zuständige Behörde gemäß § 31 a Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Heimbewohnerin von Fahrstuhltüren eingeklemmt: Seniorenheimbetreiberin haftet nicht für Fahrstuhlunfall
Wird eine Heimbewohnerin trotz Lichtschranke und Bewegungssensoren von den Fahrstuhltüren eingeklemmt, so haftet dafür nicht die Betreiberin des Seniorenheims, wenn der Fahrstuhl in den letzten 25 Jahren unfallfrei betrieben und der Fahrstuhl regelmäßig gewartet wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
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