Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer Straftat kann als sozialwidriges Verhalten angesehen werden
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Taxifahrer, der eine Straftat begeht, indem er mit seinem Taxi aus einem Biergarten Mobiliar entwendet und daraufhin seinen Job verliert, seine Hilfebedürftigkeit grob fahrlässig herbeiführt und daher eine Rückforderung von Leistungen des Jobcenters wegen sozialwidrigen Verhaltens hinnehmen muss.
Flugverspätung: Kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen aufgrund verzögerter Abfertigung wegen mehrstündigen Systemausfalls im Flughafenterminal
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Reisende keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) haben, wenn es zu verspäteten Flügen wegen einer verzögerten Abfertigung aufgrund eines mehrstündigen Systemausfalls in einem Flughafenterminal kommt.
Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Pflege der schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mutter stellt kein sozialwidriges Verhalten dar
Löst eine Angestellte das Arbeitsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber auf, um ihre schwerbehinderte und pflegebedürftige Mutter pflegen zu können, stellt dies nicht zwingend ein sozialwidriges Verhalten dar. Zwar sind selbst bei einer Pflegestufe II Arbeitszeiten von bis zu sechs Stunden pro Tag zumutbar. Bei einer Arbeit im Schichtsystem auf Abruf mit variablen Zeiten, bei denen die Einsatzzeiten erst vier Tage vor dem Einsatz mitgeteilt werden, ist jedoch eine dreimal täglich anfallende Pflege nicht zu realisieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
Vollständige Ausgabe eines geerbten Vermögens innerhalb kurzer Zeit stellt sozialwidriges Verhalten dar
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die vollständige Ausgabe eines geerbten Vermögens in Höhe von rund 200.000 Euro innerhalb kurzer Zeit ein grob fahrlässiges und sozialwidriges Verhalten darstellt. Ein Hartz IV-Empfänger, der im Anschluss an die Verschwendung seines Erbes erneut Grundsicherungsleistungen bezieht, darf diese Leistungen daher nicht behalten.
Geringfügige Beschäftigung des Ehegatten als Bürokraft mit Pkw-Überlassung kann nicht als reguläres Arbeitsverhältnis steuerlich anerkannt werden
Das Finanzgericht Münster hat ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis nicht anerkannt, bei dem die Ehefrau als Bürokraft geringfügig beschäftigt war und ihr als Teil des Arbeitslohns ein Fahrzeug zur Privatnutzung überlassen wurde.
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