kostenlose-urteile.de - aktuelle Nachrichten

Eltern haben bei nicht besonders gefährlichem Schulweg des Kindes keinen Anspruch auf Fahrt­kosten­erstattung

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Eltern keinen Anspruch auf Kostenerstattung für den Schulweg ihres Kindes haben, wenn keine besondere Gefährlichkeit des Schulwegs erkennbar ist.

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"TV-Flops": Konkurrent darf Fernsehpannen anderer Sender nicht kostenlos ausstrahlen

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender ("TV Flops") von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden dürfen.

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Versandhandel darf nach Zusendung nicht bestellter Ware nicht zur Zahlung oder Rücksendung auffordern

Das Landgericht Hildesheim hat entschieden, dass die BTN Versandhandel GmbH Verbrauchern keine Münzen und/oder Briefmarken zusenden und zur Rücksendung oder Bezahlung derselben auffordern darf, wenn die Verbraucher diese nicht bestellt haben.

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Gefährlicher Busausstieg: OLG Hamm zur Haftung der Beteiligten beim einem Unfall zwischen Pkw und Fahrgast beim Aussteigen aus einem Bus

Wird der Fahrgast eines Busses beim Ausstieg durch ein den Bus auf der Ausstiegsseite passierendes Kraftfahrzeug verletzt, können alle Beteiligten - Fahrgast, Busfahrer und Fahrer des vorbeifahrenden Kfz - für den Unfall verantwortlich sein. Hierauf wies das Oberlandesgericht Hamm hin und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg.

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Anspruch auf Auskunft über Trennungsvermögen setzt feststellbaren genauen Zeitpunkt der Trennung voraus

Verlangt ein Ehegatte zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs Auskunft über das Vermögen während der Trennungszeit, so muss der Zeitpunkt der Trennung sicher feststehen. Es ist unzulässig einen Zeitpunkt anzugeben, an dem die Ehegatten sicher schon getrennt waren. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.

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Wiederholte nächtliche Ruhestörung sowie wiederholtes Verschmutzen einer nachbarlichen Terrasse rechtfertigen fristlose Kündigung

Geht von einem Wohnungsmieter nach erfolgter Abmahnung wiederholt eine nächtliche Ruhestörung aus und verschmutzt er wiederholt die Terrasse eines Nachbarn, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Denn in einem solchen Verhalten liegt eine nachhaltige Störung des Hausfriedens im Sinne von § 569 Abs. 2 BGB. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

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[22.05.2018] BGH zur Kündigungssperrfrist beim Kauf einer vermieteten Wohnung > mehr

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