Auffahrunfall in der Waschstraße: BGH zur Haftung eines Waschstraßenbetreibers
Der Bundesgerichtshof musste über die Revision eines Autobesitzers entscheiden, der die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils begehrte, nach welchem er Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Waschstraßenbetreiber aufgrund eines Auffahrunfalls habe.
Der Schuldspruch gegen den Angeklagten wurde auf vorsätzliche Tatbegehung abgeändert und die Revision gegen das erstinstanzliche Urteil ansonsten verworfen. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Trainer einer Fußballmannschaft war versicherungspflichtig
Ein späterer Erstligatrainer war in seiner Zeit als Trainer eines Landesligisten sozialversicherungspflichtig. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Lieferverkehr in der Fußgängerzone: Anwaltspost ist kein Lieferverkehr
Holt ein Rechtsanwalt seine Post bei der Filiale in der Fußgängerzone, handelt es sich nicht um Lieferverkehr. Das hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Köln in dem Rechtsbeschwerdeverfahren eines Leverkusener Anwalts entschieden.
Geldentschädigungsanspruch bei Weiterverbreitung von Nacktfotos
Wer Nacktfotos von anderen gegen deren Willen verbreitet, muss mit einer Forderung auf Geldentschädigung rechnen. Für die Höhe der Entschädigung kann es eine Rolle spielen, wenn der Abgebildete selbst einen eigenen Beitrag zu der Weiterverbreitung der Bilder gesetzt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Betroffenem eines Bußgeldverfahrens muss Einsicht in die Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts gewährt werden
Dem Betroffenen eines Bußgeldverfahrens steht das Recht zu, Einsicht in die Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts zu nehmen. Wird ihm dieses Recht durch das Gericht verweigert, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens vor. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Arbeitgeber muss unfallbedingte Verletzungen seines Arbeitsnehmers zwecks Geltendmachung von Schadensersatz nachweisen
Macht der Arbeitgeber gegen einen Unfallverursacher aus übergangenem Recht des verunfallten Arbeitnehmers gemäß § 6 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes Schadensersatz für geleistete Entgeltfortzahlung geltend, muss er neben dem Bestehen der Arbeitsunfähigkeit zudem nachweisen, dass der Arbeitnehmer eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Verletzung erlitten hat. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
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