EuG: Zu Unrecht Ausnahmen bei Berechnung der Verschuldungsquote versagt
Die Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB), mit denen sechs französischen Kreditinstituten das Recht versagt wurde, bestimmte Risikopositionen im Zusammenhang mit französischen Sparbüchern bei der Berechnung der Verschuldungsquote unberücksichtigt zu lassen, für nicht erklärt. Dies hat das Gericht der Europäischen Union in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Errichtung von E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung
Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf öffentlich gewidmeten Straßenflächen dürfen durch Gemeinden als Straßenbaulastträger grundsätzlich ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Dies hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
WarnWetter-App: Teilerfolg für Deutschen Wetterdienst
Aus dem Wettbewerbsrecht lässt sich kein Unterlassungsanspruch für die WarnWetter-App gegen den Deutschen Wetterdienst herleiten. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil aufgehoben.
Keine Einstellung in den Polizeidienst bei Cannabiskonsum
Ein Bewerber hat keinen Anspruch auf Einstellung in den mittleren Dienst der Vollzugspolizei, wenn dieser Cannabis konsumiert. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung bekanntgegeben.
Gericht darf umgangsberechtigtem Elternteil nicht zum Waschen der Kleidung des Kindes verpflichten
Ohne Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung darf ein Gericht dem umgangsberechtigten Elternteil nicht zum Waschen der Kleidung des Kindes verpflichten. Denn die Bekleidung und Hygiene des Kindes unterfällt grundsätzlich der Alleinentscheidungsbefugnis des Elternteils, bei dem sich das Kind aufhält (§ 1687 Abs. 1 Satz 4 BGB). Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Kein stillschweigender Haftungsausschluss bei nahezu uneingeschränktem Recht zur Nutzung eines fremden Pkw
Steht einer Person das nahezu uneingeschränkte Recht zur Nutzung eines fremden Pkw zu, ist nicht von einem stillschweigenden Haftungsausschluss für einfache oder leichte Fahrlässigkeit anzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kfz-Halter über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt. Eine Haftungsbeschränkung ist auch nicht anzunehmen, wenn die Unfallfahrt im alleinigen Interesse des Kfz-Halters lag. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
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