Verwaltungsgericht: Abgeschobener Ex-Leibwächter von Osama bin Laden muss zurückgeholt werden
Die am heutigen Morgen erfolgte Abschiebung eines von den deutschen Behörden als Gefährder eingestuften Tunesiers muss von der Ausländerbehörde rückgängig gemacht werden.
Klage von Kapitalanlegern gegen Porsche wegen Verletzung sog. Ad-hoc-Mitteilungspflichten im VW-Abgas-Skandal: Landgericht Stuttgart verpflichtet Bosch zur Herausgabe von Akten
In zwei Streitverfahren von Kapitalanlegern gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen Verletzung sog. Ad-hoc-Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz im Zusammenhang mit dem sog. VW-Abgas-Skandal ordnete das Landgericht Stuttgart gegenüber der Drittbeteiligten Robert Bosch GmbH gem. § 142 Zivilprozessordnung (ZPO) die Herausgabe von Unterlagen, insbesondere einer Reihe von E-Mails, an. Hiergegen wandte sich die Robert Bosch GmbH unter Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht aus sachlichen Gründen gem. § 384 ZPO.
Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro für Mobbing-Opfer
Das Europäische Parlament und die EIB müssen jeweils Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro an Bedienstete zahlen, die Opfer von Mobbing geworden sind. In diesem Zusammenhang wird der Umfang der gerichtlichen Überprüfung im Bereich von Mobbing und die Pflicht der Organe, bei erwiesenem Mobbing Disziplinarverfahren einzuleiten, präzisiert. Dies hat das Gericht der Europäischen Union entschieden.
Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen
Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag eines Asylbewerbers entschieden, so hat der Asylbewerber die Möglichkeit gegen das Bundesamt Untätigkeitsklage zu erheben. In Fällen, in denen das Bundesamt den Asylbewerber noch nicht angehört hat, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nur auf Verpflichtung des Bundesamtes zur Bescheidung gerichtete Klage. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Mietpreisbremse in Hamburg unwirksam - Mietpreisbegrenzungsverordnung ohne Begründung veröffentlicht
Die sog. "Mietpreisbremse" ist nicht auf einen am 1. September 2015 geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung in Hamburg anzuwenden. Der Senat habe zwar im Juni 2015 eine Mietpreisbegrenzungsverordnung erlassen, aber entgegen den bundesgesetzlichen Vorgaben ohne Begründung veröffentlicht. Die Mietpreisbegrenzung in Hamburg sei dadurch nicht wirksam in Kraft gesetzt worden. Die späteren Veröffentlichungen, insbesondere die veröffentlichte Bekanntmachung am 1. September 2017 haben diesen Mangel möglicherweise für die Zukunft beseitigt, entfalten aber keine Rückwirkung auf den zeitlich früher geschlossenen Mietvertrag. Dies hat das Landgericht Hamburg in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Anspruch auf Ausgleichszahlung aufgrund Flugverspätung wegen Nägel im Reifen
Kommt es zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden, weil aufgrund Nägel im Reifen der Reifen des Flugzeugs ausgetauscht werden muss, steht den davon betroffenen Fluggästen eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu. Metallene Fremdkörper auf der Start- bzw. Landebahn oder der Stellflächen stellen keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO dar. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Bereitschaftsarzt wegen fehlender Erkennung einer Malaria-Erkrankung zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
Leidet eine Patientin nach einem außereuropäischen Aufenthalt an Fieber und Durchfall, muss ein Bereitschaftsarzt die Möglichkeit einer Malaria-Erkrankung in Betracht ziehen. Tut er dies nicht und veranlasst er insbesondere nicht die Einweisung der Patientin in ein Krankenhaus zwecks Blut- und Stuhluntersuchung, kann er auf Zahlung von Schmerzensgeld haften. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Während erster Ehe erklärter notarieller Erbverzicht gilt nicht für zweite Ehe mit demselben Ehegatten
Erklären die Ehegatten mittels Ehevertrag den gegenteiligen Erbverzicht, so gilt dieser nicht mehr, wenn die Ehegatten sich zwar haben scheiden lassen, später aber wieder heiraten. Der während der ersten Ehe geschlossene Ehevertrag gilt nur für diese Ehe. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
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