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Sozialgericht Marburg, Urteil vom 11.02.2010
- S 9 SO 23/08 -
SG Marburg: Medikamente für Asylbewerber – Pharmaunternehmen hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch Sozialamt
Behörde muss vor der Behandlung informiert und ein weiteres Vorgehen abgeklärt werden
Werden einem nicht krankenversicherten Asylbewerber über einen längeren Zeitraum Medikamente verabreicht, ohne die zuständige Sozialhilfebehörde darüber zu informieren, können die Kosten dafür später nicht von der Behörde zurückverlangt werden. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.
Im Sommer 2005 reiste ein 26-jähriger Syrer nach Deutschland ein. Wegen einer dauerhaften Blutgerinnungsstörung musste er ärztlich behandelt werden. Aufgrund seines Status als
Arzt hätte vor der Behandlung Zustimmung der Behörde einholen müssen
Das Pharmaunternehmen forderte daraufhin das zuständige Sozialamt auf, die
Pharmaunternehmen hat keine aktive Hilfeleistung erbracht
Die daraufhin erhobene Klage des Pharmaunternehmens vor dem Sozialgericht Marburg hatte keinen Erfolg. Das Sozialgericht Marburg entschied, dass das Pharmaunternehmen keine aktive Hilfeleistung erbracht hat und daher nicht als Anspruchsberechtigter in Betracht kommt. Ein sozialhilferechtlicher Erstattungsanspruch steht allenfalls dem
Sozialhilfe nicht zum finanziellen Auszugleich von Versäumnissen oder Missverständnisse zwischen Ärzten und Pharmaunternehmen verpflichtet
Allerdings kann auch der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2010
Quelle: ra-online, SG Marburg
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Dokument-Nr. 9229
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