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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.11.2018
- S 14 P 2053/18 -
Anspruch auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen besteht auch für Personen in betreuten Wohneinrichtungen und Alten- oder Behindertenwohnheimen
Zusätzlich angebotene Betreuungsleistungen eines Pflegedienstes machen Mietwohnung in einer Seniorenwohnanlage nicht zu Pflegeheim
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in Mietwohnungen auch dann nicht ausgeschlossen ist, wenn es sich um betreute Wohneinrichtungen, bzw. Wohnungen in Alten- oder Behindertenwohnheimen handelt, in denen der Betroffene ein Mindestmaß an Selbständigkeit genießt und die keine Pflegeheime i.S.d. SGB XI sind, soweit die Bereitstellung der Wohnung in diesen Wohneinrichtungen nicht zur sozialrechtlichen Leistungserbringung gehört.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist bei der Beklagten pflegeversichert. Sie bewohnt eine Mietwohnung in einer Seniorenwohnanlage, welche von der AWO betrieben wird. Neben dem monatlichen Mietzins hat sie eine Betreuungspauschale in Höhe von etwa 120 Euro zu bezahlen. Nach dem Betreuungsvertrag stellt die AWO hierfür als Gegenleistung gewisse soziale Dienste und Hilfen bei der Organisation von pflegerischen Hilfen zur Verfügung. Nur gegen Zusatzleistungen besteht auch die Möglichkeit (unter anderem) grundpflegerische Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Beklagte verweigert Zuschuss für Einbau einer Dusche
Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Gewährung eines Zuschusses für den Einbau einer Dusche. Die Beklagte stellt sich auf den Standpunkt, dass ein
Begriff des "individuellen Wohnumfeldes" des Pflegebedürftigen umfasst jedes Wohnen in privatem häuslichem Bereich
Die hiergegen gerichtete Klage war vor dem Sozialgericht Karlsruhe erfolgreich. Als Maßnahmen des individuellen Wohnumfeldes können sowohl Maßnahmen an gemietetem Wohnraum oder am Eigentum des Pflegebedürftigen bezuschusst werden. Das individuelle Wohnumfeld ist betroffen, wenn es sich um eine Maßnahme in der
Wohnform der Klägerin ist nicht als dauerhafter Aufenthalt in stationärer Einrichtung einzustufen
Dass es sich im Streitfall um eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2019
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 26934
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