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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2012
- S 1 U 4760/11 -
Sturz der pflegenden Ehefrau bei Vorbereitungshandlung kein Arbeitsunfall
Verrichtet die Frau zum Unfallzeitpunkt keine Pflegetätigkeit an ihrem Mann liegt kein Arbeitsunfall vor
Stürzt eine Pflegeperson während sie nicht aktiv eine Pflegetätigkeit verrichtet, so handelt es sich hierbei nicht um einen Arbeitsunfall. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Im zugrunde liegenden Fall war zwischen den Beteiligten umstritten, ob die Klägerin einen
Zeitspanne zwischen Vorbereitungshandlung und der Pflegetätigkeit relevant
Die deswegen zum Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage blieb erfolglos: Die Klägerin habe nicht wie eine Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden. Ein solcher Schutz sei auch nicht als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2012
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 14063
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