wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 23.10.2015
S 11 AS 2976/15 ER -

Entscheidung im Eilverfahren: Hochschwangere Bulgarin erhält "aufstockende" Hartz IV-Leistungen

Abwarten des Haupt­sache­verfahrens auch bei noch ungeklärtem aufenthalts­recht­lichen Status des Verlobten nicht zumutbar

Das Sozialgericht Heilbronn hat einer hochschwangeren Frau aus Bulgarien und ihrem aus dem Irak stammenden Verlobten "aufstockende" Hartz IV-Leistungen bewilligt und entschieden, dass es den beiden - gleichwohl der aufenthalts­recht­liche Status des Mannes noch nicht geklärt ist - nicht zumutbar ist, im Rahmen einer verfassungs­recht­lich gebotenen Güter- und Folgenabwägung die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine 19jährige, nach ihren Angaben nicht krankenversicherte Bulgarin wuchs zuletzt bei ihren Großeltern in Bulgarien auf, nachdem ihre berufstätigen Eltern vor sieben Jahren nach Deutschland zogen. Im Juli 2014 zog die Frau zu ihren Eltern nach und war zuletzt bis Ende Januar 2015 in einer Heilbronner Firma für Gebäudereinigungen beschäftigt. Seit Jahresanfang lebt sie in Heilbronn zusammen mit ihrem irakischen Verlobten. Von diesem erwartet sie nun ein Kind; die Geburt steht kurz bevor. Die Eheschließung ist bereits in die Wege geleitet. Der Verlobte wohnt bereits seit Jahren in Deutschland und ist Vater eines (ebenfalls in Deutschland lebenden) minderjährigen Sohnes. Sein Einkommen reicht nicht vollständig aus, um den Grundsicherungsbedarf für seine Verlobte und sich zu decken. Die Aufenthaltserlaubnis des Mannes wurde in der Vergangenheit immer wieder befristet verlängert (zuletzt bis Ende Oktober). Das Ausländeramt der Stadt Heilbronn prüft derzeit eine erneute befristete Verlängerung, welche von der Wahrnehmung des Umgangsrechts zum Sohn abhänge.

Eilantrag auf "aufstockende" Hartz IV-Leistungen erfolgreich

Den Antrag des Paares, ihnen Hartz IV-Leistungen zu gewähren, lehnte das Jobcenter Stadt Heilbronn ab. So halte sich die Bulgarin nur zur Arbeitssuche in Deutschland auf, und der Verlobte sei ab 1. November zur Ausreise verpflichtet. Die hiergegen gerichtete Klage ist vor dem Sozialgericht Heilbronn noch anhängig (Az.: S 11 AS 2983/15). Der gleichzeitig gestellte Eilantrag auf "aufstockende" Hartz IV-Leistungen war erfolgreich, soweit es die vorläufige Gewährung des Regelbedarfs betraf (in Höhe von je 360 Euro, zuzüglich eines Mehrbedarfs wegen Schwangerschaft sowie unter Anrechnung des Einkommens ihres Verlobten). Zwar sei der weitere aufenthaltsrechtliche Status des Mannes noch ungeklärt. Jedoch sei es insbesondere der hochschwangeren Frau im Rahmen einer verfassungsrechtlich gebotenen Güter- und Folgenabwägung unzumutbar, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten. Eine für einen erfolgreichen Eilantrag notwendige Eilbedürftigkeit für die vorläufige Gewährung von Unterkunftskosten in Höhe von monatlich 420 Euro hätten die Antragsteller hingegen nicht glaubhaft gemacht. So sei schon gar nicht ersichtlich, dass insoweit überhaupt Mietrückstände aufgelaufen seien und ihnen der Verlust ihrer Wohnung drohe.

Hinweis zur Rechtslage:

§ 7 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch [SGB II] - Grundsicherung für Arbeitsuchende -:

Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7 a noch nicht erreicht haben,

2. erwerbsfähig sind,

3. hilfebedürftig sind und

4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).

Ausgenommen sind [...] Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen [...]. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. [...]

§ 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz:

Einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. [...]

§ 5 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch [SGB V] - Gesetzliche Krankenversicherung -:

Versicherungspflichtig sind [...] Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen [...]; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist [..].

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2015
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Aufenthaltserlaubnis | Aufenthaltsgenehmigung | Eilverfahren | Hartz IV | ALG II | Schwangere

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21770 Dokument-Nr. 21770

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21770

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
feo schrieb am 27.10.2015

Unverständliche Entscheidung.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?