wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Gießen, Urteil vom 17.10.2013
S 3 U 82/09 -

Gesetzliche Unfallversicherung muss Witwe bei nicht bewiesenem Arbeitsunfall des Ehemanns keine Rente zahlen

Ehemann hatte Arbeitsschicht zum Zeitpunkt des Unfalls bereits beendet

Das Sozialgericht Gießen hat die Klage einer Witwe gegen die Berufs­genossen­schaft auf eine Hinterbliebenen­rente abgewiesen, das die genauen Umstände des Unfalls ihres Ehemanns ungeklärt sind und ein Vollbeweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls nicht erbracht werden konnte.

Im zugrunde liegenden Fall war der Ehemann im Dreischichtbetrieb als Kranführer bei einem holzverarbeitenden Betrieb beschäftigt. Auf dem Firmengelände betrieb er zudem einen Privatgarten und verarbeitete Abfallhölzer auf eigene Rechnung zu Brennholz. Er verstarb an inneren Verletzungen, weil er in dem Betrieb auf einem Kran oberhalb von Arbeitskanzel und Laufschiene eingeklemmt wurde.

Genaue Umstände des Unfalls ungeklärt

Die genauen Umstände, wie und weshalb er sich dorthin begab, sind ungeklärt. Laut Stechkarte hatte der Mann sich zum Zeitpunkt des Unfalls bereits ausgestochen und die Frühschicht beendet. Der nachfolgende Kranführer hatte seine Schicht auf dem Kran bereits angetreten. Er bemerkte seinen Kollegen nicht und erfuhr von dem Unfall erst, als der Kran automatisch stoppte, weil durch den Körper des Kollegen der Nothebel oberhalb des Krankanzeldaches gedrückt worden war.

Berufsgenossenschaft lehnt Anerkennung ab

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls und Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Es hätten keine betrieblichen Gründe ermittelt werden können, welche den Versicherten nach Beendigung seiner Schicht hätten dazu veranlassen können, nochmals den Kran zu besteigen, der Unfall habe sich somit nicht während einer versicherten Tätigkeit ereignet.

Vollbeweis erforderlich

Nach weiteren Ermittlungen und der Vernehmung von Zeugen bestätigte das Sozialgericht Gießen die Entscheidung der Berufsgenossenschaft. Für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls sei ein so genannter Vollbeweis erforderlich, d.h. es müsse hierfür eine so hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass darauf die Überzeugung von der Wahrheit und nicht der bloßen Wahrscheinlichkeit gegründet werden könne. Ein solcher Vollbeweis sei hier nicht erbracht.

Verstorbener hielt sich häufig aus nicht betrieblichen Gründen auf Firmengelände auf

Die Zeugen hätten übereinstimmend angegeben, dass der Verstorbene sich auch häufig aus nicht betrieblichen Gründen auf dem Firmengelände aufgehalten habe. Zwar könne ein betrieblicher Bezug nicht ganz ausgeschlossen werden. Mutmaßungen über die Beweggründe für das Verhalten des Verstorbenen anlässlich des Unfallereignisses ersetzten aber nicht den erforderlichen Vollbeweis, dass dieser in Ausübung einer betrieblichen Verrichtung den Kran bestiegen habe. Auch eine weitergehende Klärung des Sachverhaltes sei letztlich nicht möglich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2013
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17083 Dokument-Nr. 17083

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17083

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung