wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.11.2005
S 13 RA 2014/03 -

Auch Kindererziehung im Ausland ist bei der Rentenberechnung anzurechnen

Die Kindererziehungszeit im Ausland ist bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen. Das gilt zumindest bei einem nur befristeten Auslandsaufenthalt. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden.

Die Klägerin verzog 1962 nach Frankreich, nachdem ihr Ehepartner zur Europäischen Hauptverwaltung seines Arbeitgebers in Paris versetzt worden war. Nach 4 Jahren kehrte die Familie mit dem inzwischen geborenen Sohn nach Deutschland zurück. Bei der Festsetzung der Rente lehnte es die Deutsche Rentenversicherung ab, die Erziehungszeiten im Ausland zu berücksichtigen.

Dem widersprach das Sozialgericht. Die Erziehung des Kindes im Ausland sei ebenso zu beurteilen wie eine Erziehung in Deutschland, wenn noch eine hinreichend enge Beziehung zum inländischen Arbeits- und Berufsleben bestehe. Dies gelte auch für den nicht berufstätigen Elternteil, der seinem vorübergehend im Ausland beschäftigten Ehegatten folge, um das Zusammenleben der Familie zu ermöglichen. Anders sei die Sachlage, wenn der Erziehende sich dauerhaft von der inländischen Arbeitswelt und damit auch von der deutschen Rentenversicherung gelöst habe. Bei einer Befristung des Auslandseinsatzes sei jedoch regelmäßig von einer weiter bestehenden Integration in den inländischen Arbeitsmarkt auszugehen. Zum Nachweis einer solchen Befristung müsse auf die Gesamtumstände abgestellt werden. Eine schriftliche Urkunde sei nicht zwingend erforderlich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Frankfurt am Main vom 17.01.2006

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ausland | Kindererziehung | Rentenleistung | Rentenversicherung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4659 Dokument-Nr. 4659

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4659

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung