wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 12.03.2010
S 39 KN 98/08 P -

Zuschuss für Einbau einer behinderungsgerechten Terrassentür als Leistung der Pflegeversicherung

Auch die Terrasse gehört zum individuellen Wohnumfeld

Die Pflegekasse hat den Umbau eines Küchenfensters in eine behinderungsgerechte Terrassentür zu bezuschussen, soweit die pflegebedürftige Versicherte hierdurch in die Lage versetzt wird, ohne fremde Hilfe mit ihrem Rollstuhl die Terrasse zu nutzen. So entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine pflegebedürftige Frau, die infolge einer zu engen Terrassentür im Wohnzimmer mit ihrem Rollstuhl keinen Zugang zu Terrasse und Garten. Die Pflegekasse Knappschaft-Bahn-See in Bochum lehnte die Kostentragung für die Umbaumaßnahme ab, weil sie zur selbständigen Lebensführung der Pflegebedürftigen nicht erforderlich sei und die Terrasse im Sinne des § 40 Sozialgesetzbuch XI nicht zum Wohnumfeld gehöre.

Wohnumfeld beinhaltet nicht nur den eigentlichen Wohnraum

Das Sozialgericht Dortmund widersprach der Pflegekasse: Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes seien u. a. dann zu gewähren, wenn dadurch im Einzelfall eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werde. Die Terrasse gehöre zum individuellen Wohnumfeld der Klägerin. Der Begriff des Wohnumfeldes beinhalte über den eigentlichen Wohnraum hinaus auch die Nutzung von angrenzenden Terrassen und Balkonen. Durch den Umbau des Küchenfensters werde die Selbstständigkeit der Lebensführung der Klägerin insoweit verbessert, als sie ohne Hilfestellung mit ihrem Rollstuhl die Terrasse erreiche.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2010
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Pflegeversicherungsrecht | Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10036 Dokument-Nr. 10036

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10036

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?