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Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 26.06.2018
S 95 AY 91/18 ER -

Auszubildenden ist Untervermietung eines Schlafplatzes in ca. 28 qm großer Einzimmerwohnung zur Deckung des Lebensbedarfs zumutbar

Kein Anspruch auf Sozialhilfe wegen Vorliegens einer Härte

Einem Auszubildenden, der BAföG-Leistungen erhält, steht grundsätzlich kein Anspruch auf Sozialhilfe zu. Dies gilt selbst dann, wenn ihm lediglich ein Betrag von 200 EUR monatlich zur Verfügung steht. Einem Auszubildenden ist die Untervermietung eines Schlafplatzes in seiner ca. 28 qm großen Einzimmerwohnung zur Deckung seines Lebensbedarfs zumutbar. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Auszubildender in Berlin im Jahr 2018 Sozialhilfe. Er erhielt zwar BAföG-Leistungen von monatlich 504 EUR. Nach Abzug der Miete für seine 28,25 qm großen Einzimmerwohnung in Höhe von 325,11 EUR verbleiben ihm monatlich davon aber nicht einmal 200 EUR zur freien Verfügung.

Kein Anspruch auf Sozialhilfe

Das Sozialgericht Berlin entschied gegen den Auszubildenden. Ihm stehe kein Anspruch auf Sozialhilfe zu. Denn nach § 22 Abs. 1 SGB XII haben Auszubildende, die BAföG-Leistungen erhalten, keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Lediglich in besonderen Härtefällen könne gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII Sozialhilfe als Beihilfe oder Darlehen gewährt werden.

Kein Härtefall aufgrund möglicher Untervermietung

Nach Auffassung des Sozialgerichts liege jedoch kein Härtefall vor. Zunächst sei allein der Umstand, dass eine Ausbildung aus wirtschaftlichen Gründen nicht fortgeführt werden könne, kein Härtefall. Zudem könne dem Auszubildenden die Untervermietung eines Schlafplatzes in seiner Einzimmerwohnung zugemutet werden. Es sei bei Studenten und Auszubildenden in Großstädten keinesfalls unüblich, selbst in engsten Verhältnissen mit mehreren Personen zu wohnen. So werden in Berlin sogar Schlafplätze in einem Zelt auf einem Küchenbalkon in einer Studenten-WG für 260 EUR im Monat inseriert sowie ein Schlafplatz auf einer Couch in zentralen Lagen tageweise für 39 EUR angeboten.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2018
Quelle: Sozialgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Sozialrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2018, Seite: 1472
GE 2018, 1472
 | Zeitschrift: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht (info also)
Jahrgang: 2018, Seite: 230
info also 2018, 230

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Dokument-Nr.: 26848 Dokument-Nr. 26848

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Kommentare (5)

 
 
Thommy schrieb am 22.12.2018

Manchmal schömt man sich über die Entscheidungen unserer richter. Asylanten benötigen ein Einzelzimmer, aber den Jugendlichen, die eine Ausbildung machen, soll zugemutet werden, Ihre kleine Wohnung teilweise unter zu vermieten ??? und da heisst es immer, die Würde des Menschen ist unantastabr und die Wohnung ist geschützt ??? war das nicht Im Grundgesetz??? Wirklich eine Schande, dass Deutschland Menschenrechte eher für Ausländer als für Deutsche einräumt und dann wundert man sich das die Parteien sich rechts orientieren... Ich mag das nicht, kann es aber immer mehr verstehen...

Thommy schrieb am 22.12.2018

Manchmal schömt man sich über die Entscheidungen unserer richter. Asylanten benötigen ein Einzelzimmer, aber den Jugendlichen, die eine Ausbildung machen, soll zugemutet werden, Ihre kleine Wohnung teilweise unter zu vermieten ??? und da heisst es immer, die Würde des Menschen ist unantastabr und die Wohnung ist geschützt ??? war das nicht Im Grundgesetz??? Wirklich eine Schande, dass Deutschland Menschenrechte eher für Ausländer als für Deutsche einräumt und dann wundert man sich das die Parteien sich rechts orientieren... Ich mag das nicht, kann es aber immer mehr verstehen...

Stahlwind schrieb am 21.12.2018

WOW, unglaublich!

Dieser Richter gehört entlassen und vor Gericht gestellt.

Sozialstaat. Ein Staat, der sich um soziale Gerechtigkeit bemüht und sich um die soziale Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger kümmert. Das Grundgesetz legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland "ein demokratischer und sozialer Bundesstaat" ist (Art. 20 GG).

Jens-Uwe Zimmer schrieb am 21.12.2018

Das ist die Begründung eines Gerichtes? Unfassbar!!! Und da wundert man sich über die um sich greifende Ablehnung von Politik, die durch ihre Gesetze eine derartige Rechtsanwendung möglich macht?

Asozialstaat schrieb am 20.12.2018

Und wenn der Vermieter die Untervermietung seines luxeriösen Anwesen verweigert?

Und überhaupt: von den 200 Euro im Monat kann der Kerl doch locker 3 Häuser bauen, relevante CDU-Spenden initiieren und sich privat bei 3 Versicherungen fürs Alter ein fettes Polster aufbauen. Der Rest genügt dann noch locker für den Ferrari und 30 mal "Essen gehen" im angesagten Hipster-Restaurant um die Ecke...

Es ist übrigens auch nicht unüblich, Menschen mit anderer Hautfarbe oder anderen Ansichten mit Hass und Stumpfsinn zu überziehen. Sollte man sich daran auch ein Beispiel nehmen?

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