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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.08.2022
- 16 U 114/21 -
Orkantief „Christian“: Winterlager haftet für beschädigte Yacht
Unfachmännische Lagerung als grob fahrlässig zu werten
Bei unsachgemäßer Einlagerung eines Schiffes im Winterlager haftet der Lagerbetreiber auch dann, wenn die Vereinbarung mit dem Yacht-Eigentümer als „Miet-Vereinbarung“ bezeichnet wurde. Das hat das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht entschieden.
Die
LG weist Klage unter Anwendung von Mietvertragsverhältnis ab
Das Landgericht wies die Klage ab. Das Vertragsverhältnis bezüglich des Stellplatzes und des Lagerbocks sei als Mietvertrag anzusehen. Ein Mangel des Stellplatzes oder des Lagerbocks sei nicht erkennbar. Eine besondere Beschaffenheit hätten die Vertragsparteien nicht vereinbart. Selbst wenn die Betreiberin fahrlässig einen zu kleinen Lagerbock zur Verfügung gestellt haben sollte, sei eine
OLG: Lagervertragsrecht anwendbar
Nach Auffassung des OLG haftet die Betreiberin des Winterlagers für die Schäden nach §§ 475 S. 1 HGB, 86 Abs. 1 Satz 1 VVG aus einem Lagervertrag. Auf die vertragliche Vereinbarung ist
Lagerung in höchstem Maße unfachmännisch
Die Lagerbetreiberin und ihre Mitarbeiter handelten grob fahrlässig, weil erkennbar war, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2022
Quelle: Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32119
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