Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2019, 465
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2019, Seite: 465
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2019, 465:
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom17.12.2018
- 4 U 1759/18 -
Versicherungsnehmer muss Einbruchdiebstahl innerhalb versicherter Zeit nachweisen können
Der Versicherungsnehmer muss nachweisen können, dass der behauptete Einbruchsdiebstahl sich während der versicherten Zeit ereignet hat. Besteht die Möglichkeit, dass der Einbruchsdiebstahl sowohl vor als auch nach dem Versicherungsbeginn stattgefunden hat, ist der Beweis nicht erbracht. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2019, 465 wird teils auch als „r+s 19, 465“, „r+s 2019, S. 465“ oder „r+s 19, S. 465“ zitiert.