Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2015, 308
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2015, Seite: 308
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2015, 308:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom07.01.2015
- 9 U 9/14 -
Von Pkw angefahrene Fußgängerin: Kein Mitverschulden der Fußgängerin aufgrund Schreckreaktion wegen bellenden Hundes
Wird eine Fußgängerin von einem Pkw angefahren, weil sie aufgrund einer Schreckreaktion wegen eines bellenden und gegen den Zaun springenden Hundes einen Schritt macht, so ist ihr grundsätzlich kein Mitverschulden anzulasten. Hat der Autofahrer in einem solchen Fall einen zu geringen Abstand zur Fußgängerin eingehalten, kann er auf Zahlung von Schmerzensgeld haften. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2015, 308 wird teils auch als „r+s 15, 308“, „r+s 2015, S. 308“ oder „r+s 15, S. 308“ zitiert.