wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: r+s 2014, 572

Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2014, Seite: 572

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2014, 572:

Oberlandesgericht Hamm, Hinweisbeschluss vom11.04.2014
- 9 U 216/13 -

Auffahrunfall wegen stehendem PKW: Auffahrender aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit schaden­ersatz­pflichtig

Fährt ein Fahrzeug auf ein deutlich und rechtzeitig zu erkennenden stehenden PKW auf, so ist der Auffahrende voll schaden­ersatz­pflichtig. Ihm ist insofern eine mangelnde Aufmerksamkeit vorzuwerfen. Ist ein stehendes Fahrzeug deutlich und rechtzeitig erkennbar, so besteht auch keine Pflicht zur Absicherung nach § 15 StVO. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle r+s 2014, 572 wird teils auch als „r+s 14, 572“, „r+s 2014, S. 572“ oder „r+s 14, S. 572“ zitiert.