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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2014, 40
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2014, Seite: 40
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2014, 40:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.10.2013
- VI ZR 471/12 -
Straßenbauamt muss Angemessenheit der Kosten zur Reinigung einer unfallbedingten Fahrbahnverschmutzung überprüfen
Der Verursacher einer Fahrbahnverschmutzung muss die Kosten der Straßenreinigung nur übernehmen, wenn sie erforderlich zur Schadensbeseitigung waren (§ 249 Abs. 2 BGB). In diesem Zusammenhang ist das Straßenbauamt verpflichtet die durch Beauftragung eines Fachunternehmens angefallenen Reinigungskosten auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2014, 40 wird teils auch als „r+s 14, 40“, „r+s 2014, S. 40“ oder „r+s 14, S. 40“ zitiert.