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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: r+s 2014, 367

Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2014, Seite: 367

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2014, 367:

Bundesgerichtshof, Urteil vom18.02.2014
- VI ZR 383/12 -

Beschädigung eines Pkw während behördlich angeordneten Abschleppvorgangs: Keine Haftung des Ab­schlepp­unternehmers

Wird ein Fahrzeug während eines behördlich angeordneten Abschleppvorgangs beschädigt, so haftet dafür nicht das Ab­schlepp­unternehmen. Insofern bestehen etwaige Schaden­ersatz­ansprüche nur gegenüber der Behörde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle r+s 2014, 367 wird teils auch als „r+s 14, 367“, „r+s 2014, S. 367“ oder „r+s 14, S. 367“ zitiert.