Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2013, 548
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2013, Seite: 548
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2013, 548:
Landgericht Dortmund, Urteil vom01.08.2013
- 2 S 5/13 -
Tierhalterhaftpflichtversicherung: Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers wegen Schadensfall begründet Versicherungsfall
Wird der Versicherungsnehmer einer Tierhalterhaftpflichtversicherung wegen eines Schadensfalls in Anspruch genommen, so tritt damit der Versicherungsfall ein. Die Haftpflichtversicherung muss daher jedenfalls ihrer Rechtsschutzverpflichtung nachkommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2013, 548 wird teils auch als „r+s 13, 548“, „r+s 2013, S. 548“ oder „r+s 13, S. 548“ zitiert.