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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2013, 458
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2013, Seite: 458
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2013, 458:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.05.2013
- VI ZR 255/11 -
Missglückte Räumung: Haftung aufgrund unterlassener Hilfeleistung
Wer es unterlässt in einem Unglücksfall Hilfe zu leisten, mach sich nicht nur strafbar, sondern auch haftbar. Denn der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB) stellt ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2013, 458 wird teils auch als „r+s 13, 458“, „r+s 2013, S. 458“ oder „r+s 13, S. 458“ zitiert.