Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2007, 65
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2007, Seite: 65
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2007, 65:
Landgericht Krefeld, Urteil vom20.04.2006
- 5 O 422/05 -
Angezündeter Adventskranz darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden
Ein angezündetes Adventsgesteck sollte am besten immer beaufsichtigt werden. Wer die Kerzen nur ein paar Minuten unbeaufsichtigt lässt, riskiert den Versicherungsschutz wenn es zu einem Brand kommt. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Krefeld. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2007, 65 wird teils auch als „r+s 07, 65“, „r+s 2007, S. 65“ oder „r+s 07, S. 65“ zitiert.