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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2005, 336
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2005, Seite: 336
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2005, 336:
Landgericht München I, Urteil vom27.05.2004
- 34 S 16211/03 -
Reiseabbruchversicherung muss bei Herzrhythmusstörungen bzw. Verdacht einer schweren Erkrankung nicht zahlen
Bricht ein Urlauber, der über Herzrhythmusstörungen klagt, seinen Urlaub ohne Vornahme eines Therapieversuchs ab, so muss die Reiseabbruchversicherung nicht zahlen. Das hat das Landgericht München I entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2005, 336 wird teils auch als „r+s 05, 336“, „r+s 2005, S. 336“ oder „r+s 05, S. 336“ zitiert.