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Dienstag, 16. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: r+s 1997, 369

Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 1997, Seite: 369

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 1997, 369:

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom17.07.1996
- 8 U 696/96 -

Neigungswinkel des Hausdachs von über 50 Grad: Hotel haftet für Schäden durch herabstürzende Dachlawinen

Hauseigentümer, deren Hausdach einen Neigungswinkel von über 50 Grad hat, müssen gesonderte Fanggitter anbringen, die das Herabstürzen von Dachlawinen verhindern. Wird beispielsweise ein Auto durch eine herabstürzende Dachlawine beschädigt, haftet der Hauseigentümer wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle r+s 1997, 369 wird teils auch als „r+s 97, 369“, „r+s 1997, S. 369“ oder „r+s 97, S. 369“ zitiert.




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