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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 1996, 236
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 1996, Seite: 236
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 1996, 236:
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom18.10.1995
- 2 U 135/95 -
Wasserschaden aufgrund Spülmaschine während einwöchiger Abwesenheit begründet grob fahrlässiges Verhalten
Kommt es während einer einwöchigen Abwesenheit eines Hauseigentümers zu einem Wasserschaden durch eine Spülmaschine, begründet dies ein grob fahrlässiges Verhalten. Dies kann zu einem Ausschluss des Versicherungsschutzes führen. Denn mit der Gefahr eines Wasserschadens muss gerechnet werden. Dies gilt umso mehr als die Maschine bereits 15 Jahre alt ist und der Wasserschlauch ständig unter Druck belassen wird. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 1996, 236 wird teils auch als „r+s 96, 236“, „r+s 1996, S. 236“ oder „r+s 96, S. 236“ zitiert.