wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: r+s 1989, 283

Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 1989, Seite: 283

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 1989, 283:

Bundesgerichtshof, Urteil vom06.06.1989
- VI ZR 241/88 -

BGH: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Schlaganfall aufgrund durch Unfallverursacher herbeigeführte Aufregung

Stellt der Unfallverursacher nach einem Verkehrsunfall den Geschädigten als Schuldigen hin und regt sich der Geschädigte so sehr darüber auf, dass er einen Schlaganfall bekommt, so haftet dafür nicht der Unfallverursacher. Denn zum einen dienen die Verkehrsregeln nicht zum Schutz vor Schlaganfällen durch Aufregung und zum anderen sind unberechtigte Schuldzuweisungen nach einem Unfall nicht als rechtswidrig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle r+s 1989, 283 wird teils auch als „r+s 89, 283“, „r+s 1989, S. 283“ oder „r+s 89, S. 283“ zitiert.




Werbung