Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 1977, 255
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 1977, Seite: 255
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
r+s 1977, 255:
Landgericht Rottweil, Urteil vom02.02.1977
- 2 O 772/76 -
Hotelbesitzer haftet nicht für Ausrutschen in der Badewanne
Rutscht ein Hotelgast während des Duschens in der Badewanne aus, so haftet der Hotelbesitzer nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Jeder Hotelgast muss sich auf die Gefahren bei der Benutzung eines Bads selbst einstellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Rottweil hervor. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom15.04.1976
- 12 U 122/75 -
Mit unvorsichtigem Verhalten von Fußgängern muss zur Karnevalszeit gerechnet werden
Wird ein Fußgänger aufgrund seines unvorsichtigen Verhaltes zur Karnevalszeit von einem Auto angefahren, so haftet der Autofahrer für den entstandenen Schaden mit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 1977, 255 wird teils auch als „r+s 77, 255“, „r+s 1977, S. 255“ oder „r+s 77, S. 255“ zitiert.