wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.03.2021
8 B 11636/20.OVG -

Unzulässiger Eilantrag eines entfernten Nachbarn gegen Gefahrstofflager der US-Streitkräfte im Landkreis Germersheim

OVG Rheinland-Pfalz lehnt Eilantrag ab

Der Antrag eines entfernten Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Gefahrstofflager der US-Streitkräfte im Landkreis Germersheim ist mangels Antragsbefugnis unzulässig. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Antragsteller wandte sich mit seinem Eilrechtsschutzantrag gegen einen

Zustimmungsbescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zur Umnutzung eines Gebäudes im Sicherheitsbereich der US-Streitkräfte (sog. Germersheim Army Depot) zur Lagerung von Gefahrstoffen. Bei den zu lagernden Materialien handelt es sich nach Angaben der US-Streitkräfte im Wesentlichen um Hydraulik- und Getriebeöle, Frostschutzmittel, Enteisungsmittel, Batterien etc. Der Antragsteller ist Eigentümer eines Wohngrundstücks, das von dem streitgegenständlichen Lagergebäude 1.450 Meter entfernt liegt. Er machte geltend, dass er bei etwa möglichen Brandereignissen mit der Schädigung seines Grundstücks, wenn nicht gar mit Schäden an Leib und Leben rechnen müsse.

Grundstück außerhalb des Achtungsabstands

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße lehnte den Eilantrag des Antragstellers ab. Seine hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht zurück. Es teile die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass dem Antragsteller schon die Antragsbefugnis für den Eilrechtsschutzantrag fehle. Es erscheine ausgeschlossen, dass er durch die angefochtene Zustimmungsentscheidung des Antragsgegners in seinen Rechten verletzt werde, insbesondere im Hinblick auf das im Baugesetzbuch (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3) enthaltene Rücksichtnahmegebot. Dies gelte sowohl für den Betrieb des Gefahrstofflagers im "Normalbetrieb" wie auch unter Betrachtung des Störfallrisikos. Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen des mit einem Gefahrstofflager verbundenen Störfallrisikos sei – vorbehaltlich abweichender Anhaltspunkte – dann hinreichend sicher auszuschließen, wenn ein Wohnhausgrundstück jenseits des nach dem Störfallrecht gebotenen Achtungsabstands liege. Dies sei hier der Fall, weil das Wohngrundstück des Antragstellers 1.450 Meter von dem zugelassenen Vorhaben entfernt liege.

Auch nach EU-Recht kein Anspruch auf gerichtlichen Prüfung

Entgegen der Auffassung des Antragstellers vermittele auch EU-Recht (hier: Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention i.V.m. Art. 47 der EU-Grundrechte-Charta) einem Nachbarn keinen subjektiven Anspruch auf Beachtung jedweder objektivrechtlichen Vorschrift des Umweltrechts. Vielmehr könne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entnommen werden, dass ein Bürger nur solche umweltbezogenen Vorschriften des nationalen oder europäischen Rechts zur gerichtlichen Prüfung stellen könne, deren Vollzug seinen berechtigten individuellen Interessen diene.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem EU-Recht | Umweltrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gefahrstofflager | Germersheim Army Depot | US-Streitkräfte

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29952 Dokument-Nr. 29952

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29952

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?