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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2010
- 6 B 10888/10.OVG/ 6 B 10908/10.OVG/ 6 B 10913/10.OVG/ 6 B 10915/10.OVG -
Keine weiteren Fahrgeschäfte beim Jahrmarkt
Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Veranstalters weitere Fahrgeschäfte abzulehnen
Die Stadt Bad Kreuznach muss keine weiteren Fahrgeschäfte zum Jahrmarkt 2010 zulassen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Im hiesigen Rechtsstreit hatten die Antragssteller bereits Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen beim Verwaltungsgericht gestellt, jedoch ohne Erfolg.
Oberverwaltungsgericht bestätigt erstinstanzliche Entscheidungen
Der Veranstalter eines Jahrmarktes dürfe, insbesondere im Fall des Bewerberüberhangs, die Zulassung weiterer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2010
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ ra-online
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Dokument-Nr. 10108
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