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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.08.2013
- 10 A 10430/13.OVG -
Abberufung eines NPD-Mitglieds aus Kreisrechtsausschuss aufgrund Amtspflichtverletzung zulässig
Maßgeblich für Abberufung war sein Verhalten nach der Wahl im Jahr 2009
Der Kreistag des Landkreises Südwestpfalz durfte einen Beisitzer, der Mitglied der NPD ist, aus dem Kreisrechtsausschuss abberufen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger wurde im Jahr 2009 für die
Zweifel an gewissenhafter und gerechter Ausübung des Amtes des Beisitzers
Der Kläger sei aus dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 16477
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