Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2017
- 19 A 997/02 -
Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts
OVG Nordrhein-Westfalen sieht Anforderungen an Vorliegen einer Religionsgemeinschaft der klagenden Verbände nicht als erfüllt an
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e. V. keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen haben. Sie sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes.
Die beiden klagenden Verbände des zugrunde liegenden Verfahrens erstreben diese Einführung als Ersatz für den provisorischen Islamunterricht, den das Land Nordrhein-Westfalen 2012 als Modellversuch eingeführt hat und der im Sommer 2019 endet. Von einem
Voraussetzungen für Einordnung eines Dachverbandes als Teil einer Religionsgemeinschaft nicht gegeben
Die Kriterien für die Einordnung eines auf mehreren Ebenen organisierten Dachverbandes als Teil einer
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen können die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Einführung von islamischem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
(Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 23.02.2005
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 2.04]) - Keine Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu "islamfreundlicherer" Privatschule bei nahegelegener staatlicher Schule
(Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 17.06.2016
[Aktenzeichen: S 24 AS 6353/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25102
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25102
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.