Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.01.2011
- 13 B 1818/10 -
OVG: Deutsche Bahn unterliegt im Streit um Monopolstellung für Autozüge nach Sylt
DB-Autozug GmbH muss Nutzungsbedingungen für Verladestationen des Sylter Hindenburgdamms in Niebüll und Westerland aufstellen
Die DB-Autozug GmbH ist zum Aufstellen von Nutzungsbedingungen für dessen Serviceeinrichtungen (Personen- und Güterbahnhöfe) verpflichtet. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die Insel Sylt ist nicht über eine Straßenverbindung zu erreichen. Stattdessen gibt es auf dem die Insel mit dem Festland verbindenden 11 km langen Hindenburgdamm eine Eisenbahnstrecke. Die
Verladestationen sind aufgrund des Personen- und Güterverkehr als Servicestationen anzusehen und verlangen daher Aufstellung von Nutzungsbedingungen
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht aus, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10866
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10866
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.