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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2019
- 12 B 108/19 -
In Spanien lebender deutscher Rentenbezieher hat vorläufig Anspruch auf Blindengeld
EU-Verordnung sieht unter bestimmten Voraussetzungen auch Export von Leistungen in Wohnmitgliedstaat vor
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit einem Eilbeschluss den Landschaftsverband Westfalen-Lippe verpflichtet, einem in Spanien wohnenden deutschen Staatsangehörigen, der Rentenleistungen aus der deutschen Rentenversicherung bezieht, vorläufig Blindengeld nach dem nordrhein-westfälischen Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) zu zahlen.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens hatte im April 2016 seinen Wohnsitz von Ostwestfalen nach
OVG bejaht Anspruch auf Blindengeld
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen führte zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen aus, dass der Antragsteller bei überschlägiger Prüfung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anspruchsberechtigt nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sei, an die die landesrechtliche Regelung zur Exportierbarkeit von Landesblindengeld ausdrücklich anknüpfe. Deren Anwendungsbereich unterfielen neben Beschäftigten und selbständig Tätigen auch Bezieher von Renten. Für Leistungen bei Krankheit, zu denen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster/ra-online (pm/kg)
- Verwaltungsgericht Münster, Urteil
[Aktenzeichen: 6 L 1257/18]
- Anrechnung von Leistungen: Rückforderung von Blindengeld bei Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 19.02.2019
[Aktenzeichen: 2 K 6327/17]) - Blinder hat trotz angespartem Blindengeld Anspruch auf ALG II
(Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2013
[Aktenzeichen: S 37 AS 3151/11])
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Dokument-Nr. 28261
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