wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 18.03.1965
VIII A 1625/64 -

Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund exhibitionistischer Handlungen

Fahrerlaubnis erleichtert Begehung strafbarer exhibitionistischer Handlungen

Ein Exhibitionist ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet, da die Gefahr besteht, dass die Fahrerlaubnis die Begehung strafbarer exhibitionistischer Handlungen erleichtert. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Münster im Jahr 1965 entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Autofahrer gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis. Diese wurden ihm entzogen, weil er sich in der Zeit von 1950 bis 1961 wiederholt nackt vor weiblichen Personen, darunter Schulkindern im Alter zwischen 7 und 13 Jahren, gezeigt hatte und selbst erhebliche Freiheitsstrafen ihn von diesem exhibitionistischen Verhalten nicht abhalten konnten.

Exhibitionist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet

Das Oberverwaltungsgericht Münster verwies auf eine Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts von 1937, wonach Exhibitionisten wegen ihrer Hemmungslosigkeit auf geschlechtlichem Gebiet in aller Regel das von jedem Kraftfahrer zu fordernde Verantwortungsgefühl gegenüber der Allgemeinheit nicht besitzen und grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet seien. Davon ausgehend hielt das Oberverwaltungsgericht Münster den exhibitionistischen Autofahrer für nicht geeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Es sei zu befürchten gewesen, dass er seine Fahrerlaubnis zur Begehung weiterer Straftaten in dieser Richtung missbrauche. Durch die Benutzung eines Fahrzeugs erhöhe sich die Versuchung für ihn und vermindere gleichzeitig die Möglichkeit einer Entdeckung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (zt/DAR 1965, 279/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 1965, Seite: 279
DAR 1965, 279

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24293 Dokument-Nr. 24293

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24293

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung