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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 14.03.2021
- 1 LA 127/21 -
Erheblicher Rattenbefall in Mietshaus aufgrund baulicher Mängel rechtfertigt Nutzungsuntersagung
Verschulden des Vermieters unerheblich
Kommt es in einem Mietshaus zu einem erheblichen Rattenbefall aufgrund baulicher Mängel, so rechtfertigt dies eine Nutzungsuntersagung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter an den Schädlingsbefall ein Verschulden trägt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2019 wurde während einer Ortsbesichtigung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland in einem Mietshaus ein erheblicher
Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung wegen Schädlingsbefalls
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die
Unbeachtlichkeit der Frage des Verschuldens an Rattenbefall
Für unbeachtlich hielt das Oberverwaltungsgericht die Frage, wer den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 22.07.2021
[Aktenzeichen: 2 A 236/19]
Jahrgang: 2022, Seite: 591 GE 2022, 591
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Dokument-Nr. 31937
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