wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21.02.2022
2 B 25/22 -

Saarland: OVG weist Eilanträge eines Saarbrücker Friseurs gegen 2G-Plus-Regelung zurück

Corona-Verordnung ist bis zum 4. März 2022 befristet - Einschränkungen sind bis dahin hinnehmbar

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Eilantrag eines Inhabers eines Friseurgeschäfts in der Saarbrücker Innenstadt gegen die noch geltende 2G-Plus-Regelung zurückgewiesen.

Der Antragsteller machte u.a. geltend, die Nachweispflicht über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus mittels eines 2G-Plus-Nachweises führe in seinem Friseurbetrieb zu erheblichen Umsatz- und Kundenverlusten sowie einer Ungleichbehandlung gegenüber Handwerksbetrieben, Handelsgeschäften und z.B. Optikern. Außerdem habe er selbst bereits in der Vergangenheit wirksame Schutz- und Hygienemaßnahmen ergriffen.

Richter: Erfolgsaussichten eines Normenkontrollverfahrens in der Hauptsache sind offen

Der zuständige Senat sieht in dem jetzt ergangenen Beschluss die Erfolgsaussichten eines Normenkontrollverfahrens in der Hauptsache zwar als offen an. Das gelte sowohl mit Blick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG) als auch für die Frage, ob ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Eigentumsrecht (Art. 14 GG) infolge einer Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorliege.

Richter: Einschränkungen sind bis zum 4. März hinnehmbar

Aufgrund einer angesichts der offenen Erfolgsaussichten gebotenen Folgenabwägung hätten jedoch die (nachvollziehbaren) Interessen des Antragstellers, von bestimmten Einschränkungen der Corona-Verordnung verschont zu bleiben, hinter den schwerwiegenden öffentlichen und privaten Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens und der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems zurückzutreten. Dabei sei von maßgeblichem Gewicht, dass die Geltung der aktuellen Corona-Verordnung bis zum 4. März 2022 befristet sei und nach den Vereinbarungen von Bund und Ländern ab diesem Zeitpunkt für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure die 3G-Regelung gelten soll. Für diesen beschränkten Zeitraum sei dem Antragsteller die Einschränkung seiner unternehmerischen Freiheit noch zumutbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Infektionsschutzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: 2G-Regelung | Corona | Friseur

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31452 Dokument-Nr. 31452

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31452

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung