wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 08.06.2021
1 A 204/19 -

Anspruch auf Beihilfe für Kosten von Nasentropfen bei chronischem Schnupfen wegen Nasen­scheide­wand­verkrümmung

Leistungsausschluss für Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungs­krank­heiten oder grippalen Infekten greift nicht

Aufwendungen für Nasentropfen zur Behandlung eines chronischen Schnupfens wegen einer Nasen­scheide­wand­verkrümmung sind beihilfefähig. Soweit die Beihilfeverordnung vorsieht, dass Aufwendungen für Arzneimittel zur Anwendung von Erkältungs­krank­heiten und grippalen Infekten nicht beihilfefähig sind, greift dieser Leistungsausschluss nicht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Beamter des Saarlandes seit dem Jahr 2016 Beihilfe zu den Kosten für die ihm ärztlich verordneten Nasentropfen. Der Beamte litt wegen einer Nasenscheidewandverkrümmung an einem chronischen Schnupfen. Da sein Anspruch verneint wurde, erhob der Beamte Klage.

Verwaltungsgericht wies Klage ab

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes wies die Klage ab. Es verwies auf § 5 Abs. 1 Nr. 6 Satz 3 a der Beihilfeverordnung des Saarlandes (BhVO), wonach Aufwendungen für Arzneimittel zur Anwendung von Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten für volljährige Personen nicht beihilfefähig seien. Gegen diese Entscheidung legte der Beamte Berufung ein.

Oberverwaltungsgericht bejaht Beihilfefähigkeit der Kosten für Nasentropfen

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschied zu Gunsten des Beamten. Die Kosten für die Nasentropfen seien beihilfefähig. Der Ausschlussgrund in § 5 Abs. 1 Nr. 6 Satz 3 a BhVO greife nicht. Der Leistungsausschluss bedürfe einer verfassungskonformen Auslegung. Dem Leistungsausschluss liege die Erwägung zugrunde, dass es sich bei einer Erkältungskrankheit bzw. einem grippalen Infekt um eine vergleichsweise kurze Zeit andauernde Erkrankung handelt und die dabei gebräuchlichen Arzneimittel regelmäßig Kosten verursachen, die aus eigenen Mitteln zu tragen sind. Dies könne es rechtfertigen, die zur Behandlung der genannten Krankheiten verordneten Arzneimittel von der Beihilfefähigkeit auszunehmen. Dies Erwägungen seien aber auf die hier vorliegenden Erkrankung des Klägers nicht übertragbar. Denn es gehe hier um die Besserung bzw. Linderung der Folgen einer anatomischen Fehlstellung bzw. einer Krankheit.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25.04.2018
    [Aktenzeichen: 6 K 783/16]
Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30563 Dokument-Nr. 30563

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30563

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung