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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2020
- OVG 6 S 34/20 -
Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege bei Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung
Rechtmäßiger Widerruf gemäß § 20 Abs. 7 KitaG Bbg
Besteht der begründete Verdacht einer zumindest fahrlässigen Körperverletzung der Tagespflegeperson, so rechtfertigt dies den sofortigen Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 20 Abs. 7 KitaG Bbg. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund des Verdachts einer Kindesmisshandlung wurde einer in Brandenburg tätigen
Verwaltungsgericht wies Antrag auf Eilrechtsschutz zurück
Das Verwaltungsgericht Potsdam lehnte den Antrag auf Eilrechtsschutz ab. Der
Oberverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Widerrufs
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Beschwerde der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege wegen fehlender Kooperationsbereitschaft und Transparenz rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.02.2020
[Aktenzeichen: 12 B 1351/19]) - Keine Aufhebung der Erlaubnis zur Kindertagespflege bei einmaliger unerlaubter Kinderbetreuung in privater Wohnung
(Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2020
[Aktenzeichen: 10 ME 199/20])
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Dokument-Nr. 29262
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