Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2019
- OVG 11 S 73.18 -
Vorläufig keine Segway-Touren auf den Waldwegen der Schorfheide
Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen gemäß § 16 des Landeswaldgesetzes Brandenburg verboten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren die Beschwerde eines gewerblichen Veranstalters zurückgewiesen, dem die untere Forstbehörde untersagt hatte, den Wald allein oder mit Gästen mit sogenannten Segways zu befahren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte den Eilrechtsschutzantrag gegen diese Untersagungsverfügung abgelehnt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls veranstaltet Offroad-Touren mit Segways durch die Wälder der Schorfheide, bei denen neben öffentlichen Straßen auch Waldwege benutzt werden. Die Segways sind elektromotorbetrieben und erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
Segways ist als Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes anzusehen
Nach § 16 des Landeswaldgesetzes Brandenburg ist das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen - von bestimmten, hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg führte in seiner Entscheidung aus, dass es allgemein anerkannt sei, dass Segways Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes seien. Für das Landeswaldgesetz gelte nichts anderes. Deshalb sei unerheblich, dass u.a. das Radfahren im
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27165
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27165
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.