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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2020
- OVG 11 S 39/20 -
Rundfunkbeitragspflicht für Wohnung trotz Zahlung für in denselben Räumlichkeiten befindliche Betriebsstätte
In der Regel höhere Rundfunkbeitragspflicht für Wohnung bleibt bestehen
Wird für eine Betriebsstätte bereits die Rundfunkbeitragspflicht gezahlt, so besteht dennoch für die in denselben Räumen befindliche Wohnung eine Zahlungspflicht. Die in der Regel höhere Rundfunkbeitragspflicht für die Wohnung bleibt bestehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein Bürger in Berlin für seine
Beitragspflicht trotz Zahlung für Reisebüro
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass der Bürger den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22.04.2020
[Aktenzeichen: 27 L 374.19]
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Dokument-Nr. 28755
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