wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2022
11 S 7/22 -

Tagebau Jänschwalde darf vorerst weiter betrieben werden

Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans im gerichtlichen Eilverfahren nicht verlässlich feststellbar

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Tagebaubetrieb Jänschwalde vorläufig fortgeführt werden darf. Es hat der Beschwerde der Lausitzer Energie Bergbau AG gegen einen auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus stattgegeben.

Das Verwaltungsgericht hatte die Zulassung des Hauptbetriebsplans 2020 bis 2023 für rechtswidrig gehalten und die Einstellung der Tagebauarbeiten ab dem 15. Mai 2022 angeordnet.

OVG: Folgenabwägung zugunsten der LEAG

Das Oberverwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans im gerichtlichen Eilverfahren nicht verlässlich feststellen lasse. Dies gelte vor allem, soweit die Beteiligten um die Bedeutung und den Umfang der der Lausitzer Energie Bergbau AG erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis streiten. Die bei offenen Erfolgsaussichten vorzunehmende Abwägung müsse hier zugunsten der Lausitzer Energie Bergbau AG ausgehen.

Einstellung des Tagebaubetriebs mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden

Eine Einstellung des Tagebaubetriebs sei mit schwerwiegenden Nachteilen für öffentliche Interessen (u.a. die seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine gefährdete Energieversorgung) sowie für die wirtschaftlichen Interessen der Bergbauunternehmerin verbunden. Dem gegenüber seien die Folgen einer Fortsetzung des Betriebs für die von den Entwässerungsmaßnahmen betroffenen Gebiete vergleichsweise gering. Die Entwässerung des Tagebaus müsse auch bei vorläufiger Einstellung des Förderbetriebs fortgesetzt werden, um die Sicherheit der Böschungen im Tagebau, aber auch die Versorgung von Schutzgebieten mit Sümpfungswasser weiter gewährleisten zu können. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Einstellung | Energieversorgung | Entwässerung | Nachteil | Tagebau

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31738 Dokument-Nr. 31738

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31738

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung