Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.12.2009
- 2 U 30/09 -
OLG Stuttgart: Bausparkasse darf Abschlussgebühren für Bausparvertrag erheben
Verbraucherzentrale NRW unterliegt erneut
Bausparkassen dürfen Abschlussgebühren für Verträge erheben. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Heilbronn bestätigt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die
OLG: Klausel ist zulässig
Die von der beklagten
Verbraucherzentrale will in Revision gehen
Die Verbraucherschützer waren zuvor schon am Landgericht Heilbronn gescheitert (LG Heilbronn, Urteil v. 12.03.2009 - 6 O 341/08 -), wollen aber nach der erneuten Niederlage vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das Gericht zugelassen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2009
Quelle: ra-online (pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8888
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8888
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.