Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.01.2012
- 4 U 103/10 -
Misslungene Schönheitsoperation – Patient hat dennoch keinen Anspruch auf Schadensersatz vom Arzt
Patientin wurde zuvor auf mögliche Risiken der Operation hingewiesen
Eine Frau kann für eine missglückte Bruststraffung dann von dem behandelnden plastischen Chirurgen keinen Schadensersatz verlangen, wenn sich die Risiken der Operation verwirklichen, über die sie zuvor aufgeklärt worden ist. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Die zum Operationszeitpunkt 18 Jahre alte Schülerin des zugrunde liegenden Streitfalls war im Beisein ihrer Eltern von dem in Hamburg tätigen plastischen Chirurgen über die Risiken der
Arzt haftet weder aufgrund eines Behandlungsfehlers noch aufgrund eines Aufklärungsfehlers
Das Landgericht Kiel und das Oberlandesgericht erklärten in ihrer Entscheidung, dass der beklagte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2012
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online
- Kein Schmerzensgeld nach misslungener Schönheitsoperation
(Landgericht München I, Urteil vom 12.12.2007
[Aktenzeichen: 9 O 16390/05]) - Kein Schadensersatz nach kosmetischer Brustoperation bei ordnungsgemäßer Aufklärung und Durchführung
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 07.09.2005
[Aktenzeichen: 2 O 1303/03])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12972
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12972
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.