Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.08.2020
- 4 U 6/20 -
Verkehrsunfall beim Rückwärtseinfahren vom Parkplatz auf Fahrbahn spricht für Alleinverschulden des Ausparkenden
Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Nachweis des längeren Stehens auf bevorrechtigter Fahrbahn
Kommt es beim Rückwärtseinfahren vom Parkplatz auf die Fahrbahn zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Alleinverschulden des Ausparkenden. Dieser Anscheinsbeweis kann dadurch erschüttert werden, wenn es dem Ausparkenden gelingt nachzuweisen, dass er schon so lange auf der bevorrechtigten Fahrbahn stand, dass der fließende Verkehr sich auf ihn einstellen konnte. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Nachmittag im Juni 2018 kam es im Saarland zu einem
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf
Keine Erschütterung des Anscheinsbeweises
Der Klägerin sei es nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht gelungen, den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2020
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2019
[Aktenzeichen: 4 O 377/18]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29285
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29285
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.