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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 08.07.2015
- 5 U 28/15 -
Hirnschaden: Krankenhaus haftet zu 100 % für schwere Folgen eines Verkehrsunfalls
Verantwortung des Unfallverursachers wegen Behandlungsfehler des Krankenhauses nachrangig
Das Oberlandesgerichts Oldenburg hat ein Krankenhaus zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 265.000 Euro an den Haftpflichtversicherer eines Unfallverursachers verurteilt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hatte das Krankenhaus einen schweren Hirnschaden des Patienten zu verantworten, weshalb bei wertender Betrachtung der von der Haftpflichtversicherung zu verantwortende Verursachungsbeitrag vollständig hinter dem des beklagten Krankenhauses zurücktritt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war Haftpflichtversicherer eines Pkw, der im April 2009 in einen schweren
Versicherung verlangt Großteil der Schadensersatzsumme vom Krankenhaus erstattet
Die klagende
LG: Krankenhaus haftet zu 70 % für Hirnschaden des Kradfahrers
Das Landgericht gab der Klägerin nur teilweise Recht und entschied, dass das
Verursachungsbeitrag der Klägerin tritt vollständig hinter dem des Krankenhauses zurück
Die Berufung vor dem Oberlandesgericht Oldenburg führte zu einer Änderung des landgerichtlichen Urteils. Das Oberlandesgericht entschied, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Oldenburg, Urteil
[Aktenzeichen: 8 O 1675/11]
- Hohes Schmerzensgeld für ärztlichen Behandlungsfehler im Krankenhaus bei viereinhalbjährigem Kind
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.02.2012
[Aktenzeichen: 20 U 157/10]) - Zur Höhe des Schmerzensgeldes eines lebensgefährlich verletzten Verkehrsunfallopfers
(Landgericht Coburg, Urteil vom 22.06.2005
[Aktenzeichen: 12 O 901/04])
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Dokument-Nr. 21311
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