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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2018
- 13 W 10/18 -
Sorgeberechtigter Elternteil kann ohne familiengerichtliche Übertragung der Befugnis nicht auf Löschung von Fotos des gemeinsamen Kindes auf Internetseiten klagen
Fotoveröffentlichung auf Webseite stellt Regelung von erheblicher Bedeutung dar
Die Veröffentlichung von Fotos eines minderjährigen Kindes auf einer gewerblichen Internetseite stellt eine Regelung von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 1687 Abs. 1 BGB dar. In diesem Fall kann ein sorgeberechtigter Elternteil ohne familiengerichtliche Übertragung der Befugnis gemäß § 1628 BGB nicht auf Löschung der Fotos klagen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die
Landgericht weist Antrag auf Prozesskostenhilfe zurück
Das Landgericht Oldenburg wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurück. Der Vater sei nicht berechtigt, allein gegen eine unberechtigte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2019
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)
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Jahrgang: 2018, Seite: 1577 FamRZ 2018, 1577 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 999 MDR 2018, 999 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
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Jahrgang: 2018, Seite: 3261 NJW 2018, 3261 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
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