Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 07.08.2012
- 12 U 129/11 -
Karmann-Verfahren: Karmann-Besitzgesellschaft muss Millionen an Betriebsgesellschaft herausgeben
Entscheidung über Steuermillionen
Im Prozess um die Erstattung von Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe von der Karmann-Besitzgesellschaft an den Insolvenzverwalter der Karmann-Betriebsgesellschaft hat das Oberlandesgericht Oldenburg nunmehr entschieden.
Die Karmann-Besitzgesellschaft muss nun die Steuermillionen, die sie vom
Sachverhaltserklärung
Seit 1949 war der Betrieb "Karmann" in eine
Betriebsgesellschaft übernahm Steuerzahlungen für die Steuerschuldnerin Besitzgesellschaft
Umsatzsteuerrechtlich hatte das
Steuerliche Behandlung fehlerhaft - jede Gesellschaft für eigene Umsätze steuerpflichtig
Nach einer Änderung der Rechtsprechung wurde die einheitliche steuerliche Behandlung auch für die Vergangenheit als fehlerhaft bewertet. Tatsächlich war jede Gesellschaft für die eigenen Umsätze selbst
Insolvenzverwalter verlangt 160 Millionen Euro von Besitzgesellschaft zurück
Für die
Der
Besitzgesellschaft beruft sich auf Vergleich bzgl. der Steuererstattungen
Zum einen habe sie der
Erfolg für Insolvenzverwalter in I. Instanz
Das Landgericht Osnabrück hatte dem
Steuermillionen müssen an Betriebsgesellschaft ausgekehrt werden
Das Oberlandesgericht hatte über die Berufung zu entscheiden. Dabei hat das Gericht das Urteil des Landgerichts Osnabrück im Wesentlichen bestätigt. Die
OLG billigt Besitzgesellschaft Aufrechnungsanspruch zu
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2012
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13934
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13934
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.