wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 30.03.2020
1 Ws HE 4/20 -

Corona-Pandemie: Hauptverhandlung darf verschoben werden und Untersuchungshaft fortgeführt werden

Kein Verstoß gegen das Beschleunigungs­gebot

Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen der aktuellen Gefährdungslage durch das neuartige Coronavirus kann einen wichtigen Grund darstellen, der die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus rechtfertigt.

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat durch Beschluss vom 30. März 2020 die Fortdauer einer seit sechs Monaten vollzogenen Untersuchungshaft gegen zwei Angeklagte angeordnet. Die Verschiebung des Beginns der Hauptverhandlung vor dem Landgericht aufgrund der durch den SARS-CoV2-Erreger verursachten Gefährdungslage stelle keinen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot dar. Vielmehr sei sie unter Beachtung der derzeitigen Gefahrenlage geboten und angemessen. Die Verschiebung beruhe auf einem wichtigen Grund und rechtfertige die Fortdauer der Haft.

Den Angeklagten wird unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Sie befinden sich seit dem 26. September 2019 in Untersuchungshaft. Anfang März 2020 hat die zuständige Strafkammer des Landgerichts DessauRoßlau das Hauptverfahren eröffnet. Am selben Tage hat der Vorsitzende den Beginn der Hauptverhandlung auf den 24. März 2020 bestimmt und weitere Fortsetzungstermine festgelegt. Mit Verfügung vom 23. März 2020 hat der Vorsitzende die Hauptverhandlungstermine auf Antrag eines Verteidigers wegen der derzeitigen Gefährdungslage durch das neuartige Coronavirus aufgehoben und einen neuen Beginn der Hauptverhandlung auf den 14. April 2020 bestimmt.

Coronakrise begründet wichtigen Grund, der Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigt

Die Strafkammer hat sodann das Verfahren dem Oberlandesgericht zur Prüfung der weiteren Haftfortdauer im Hinblick auf die §§ 121, 122 der Strafprozessordnung (StPO) vorgelegt. Nach diesen Vorschriften darf die Untersuchungshaft ohne ein Urteil nur dann länger als sechs Monate vollzogen werden, wenn die besondere Schwierigkeit, der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen. Die vom Strafsenat des Oberlandesgerichts durchgeführte Haftprüfung hat ergeben, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Das Verfahren sei bis zu dem ursprünglich vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung ausreichend beschleunigt geführt worden.

Die Verschiebung der Hauptverhandlung in den April stelle ebenfalls keinen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot dar. Es sei in jedem Einzelfall abzuwägen, ob die Interessen der Allgemeinheit an einer funktionierenden Strafrechtspflege und die Interessen des Angeklagten an einer zügigen Erledigung des gegen ihn geführten Strafverfahrens oder die mit der Durchführung einer Hauptverhandlung verbundenen gesundheitlichen Gefahren überwiegen. Die Durchführung einer Hauptverhandlung könne in der konkreten Situation insbesondere wegen Schwierigkeiten bei der Einhaltung des Abstandsgebots mit einem erheblichen Risiko behaftet sein, das nicht durch das Gericht oder die Justizbehörden zu vertreten sei und das Interesse an der Strafrechtspflege überwiege.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2020
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Strafprozeßrecht | Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Corona-Pandemie | Corona-Virus | Hauptverhandlung | Untersuchungshaft

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28614 Dokument-Nr. 28614

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28614

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?