wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 16.11.2012
1 U 109/12 -

Amtshaftung: Kein Schadenersatz wegen Fahrzeug­beschädigung aufgrund durch Luftdruck eines landenden Hubschraubers aufgewirbelten Deckel eines Streugutbehälters

Verkehrs­sicherungspflicht erfasste nicht Beschädigung durch aufgewirbelten Deckel

Wird durch einen landenden Hubschrauber der Deckel eines Streugutbehälters aufgewirbelt und beschädigt ein parkendes Fahrzeug, so liegt keine Amtspflicht­verletzung vor. Denn diese Pflicht umfasst nicht die Verhinderung von Schäden, die durch infolge einer Hubschrauberlandung aufgewirbelte Deckel entstanden sind. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall machte ein Fahrzeugbesitzer Amtshaftungsansprüche geltend. Hintergrund dessen war, dass durch den Luftdruck der Rotorblätter eines landenden Rettungshubschraubers der Deckel eines Streugutbehälters aufgewirbelt wurde. Der aufgewirbelte Deckel flog durch die Luft und beschädigte das Fahrzeug. Der Fahrzeugbesitzer meinte, der Deckel sei nicht ausreichend gesichert gewesen, so dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgelegen habe. Das Landgericht Halle wies die Klage auf Schadenersatz ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Fahrzeugbesitzers.

Anspruch auf Schadenersatz bestand nicht

Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte das Urteil des Landgerichts und wies die Berufung zurück. Es sei nach Ansicht der Richter zu beachten, dass die Sorgfalts- bzw. Verkehrssicherungspflichten nur vor solchen Gefahren schützen, derentwegen sie bestehen. Daher müsse sich diejenige Gefahr realisieren, deren Vermeidung die verletzte Sorgfaltspflicht bezweckt. Die Verkehrssicherungspflicht müsse also gerade der Abwehr der realisierten Gefahr dienen. Dies sei hier jedoch nicht der Fall gewesen.

Beschädigung des Fahrzeugs gehörte nicht zum Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht

Die im Fall verwirklichte Gefahr, so das Oberlandesgericht weiter, dass der Deckel unter extremen Einfluss eines landenden Hubschraubers abhebt oder abreißt und damit zu einem gefährlichen Fluggeschoss wird, sei nicht vom Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht umfasst gewesen. Zu diesem Bereich könne allenfalls gehören, den Inhalt des Streugutbehälters durch ausreichende Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter (Bsp.: spielende Kinder) zu schützen.

Verkehrssicherungspflichten dürfen nicht überspannt werden

Zudem sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts zu beachten, dass die Verkehrssicherungspflichten nicht überspannt werden dürfen. Man würde den Pflichtigen überfordern, wenn man von ihm verlangt, neben den naheliegenden Gefahren für Kinder zudem jede fernliegende Gefahr zu erkennen, die für geparkte Fahrzeuge dadurch entstehen können, dass dort ein Hubschrauber eine Landung durchführt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2013
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (vt/tb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Halle, Urteil vom 23.07.2012
    [Aktenzeichen: 4 O 1409/11]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 786
MDR 2013, 786

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16613 Dokument-Nr. 16613

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16613

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung